Verschiedenes

Einzug der Mitgliedsbeiträge 2026

Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2026 wird satzungsgemäß am 1. Januar 2026 fällig. Bei allen Mitgliedern, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Belastung in der KW 4. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, ihre Beiträge bis spätestens 23. Januar 2026 zu begleichen. Zur Deckung der Mehrkosten bei Rechnungsstellung muss ein Aufwandszuschlag in Höhe von € 5,00 erhoben werden.

Für 2026 gelten folgende, in der Jahreshauptversammlung am 12. April 2024 beschlossene Mitgliedsbeiträge:

1. TGV-Erstmitglied Erwachsene                                                                      80,00 €

2. TGV-Zweitmitglied (Ehe- oder Lebenspartner)                                    45,00 €

3. TGV-Jugendmitglied bis 18 Jahre                                                               35,00 €

4. Auszubildende, Schüler und Studenten 18 bis 25 Jahre                 35,00 €

    Der Nachweis muss der Geschäftsstelle vor Einzug vorliegen

5. TGV Familienbeitrag                                                                                        130,00 €

Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle unverzüglich eventuelle Änderungen Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Bankverbindung oder Ihrer Anschrift mit.